Mindestaufenthalt:
Sommerferien, Silvester, Herbstferien, Osterferien: 1 Woche
Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam, 1. Mai-Wochenende: 4 Übernachtungen.
Bitte beachten Sie auch, dass trotz einer Freimeldung hier im Belegungsplan, in Einzelfällen eine Reservierung trotzdem nicht möglich ist.







